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Finanzielle Unterstützung

Wir möchten Sie finanziell unterstützen in dem Maße, wie es das Budget der Kulturnacht zulässt.

Finanzierung der Kulturnacht

Die Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm GbR erhält keinerlei städtischen Zuschüsse. Allerdings werden die Personalkosten für die Geschäftsführung von der Stadt Ulm getragen.

Die Veranstaltung wird aus Sponsorenmitteln, Anzeigenverkäufen und aus den Eintrittseinnahmen finanziert. Die Sponsoreneinnahmen dienen hauptsächlich der gemeinsamen Bewerbung der Veranstaltung und die Eintrittseinnahmen zum größten Teil dazu, um die laufenden Kosten zu decken und den Mitwirkenden Veranstalter*innen eine finanzielle Aufwandsentschädigung zu ermöglichen.

Aufwandsentschädigung

Die Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm ist keine Veranstaltung, bei der man einen großen finanziellen Gewinn machen, aber vielleicht neues Publikum und neue Kooperationspartner gewinnen kann. Die Kulturnacht ist vor allem auch eine Idee der Kulturschaffenden selbst und wird von diesen getragen. Beteiligen Sie sich also nur, wenn Sie damit leben können, an diesem Abend viel Aufwand und Spaß, aber nur überschaubare Einnahmen zu haben.

Die Mitwirkenden haben keinen Anspruch auf Auszahlung einer Aufwandsentschädigung, denn die Auszahlung ist nur möglich, wenn die Eintrittseinnahmen und Sponsorengelder die Ausgaben der zentralen Organisation übersteigen. Die Kulturnacht Ulm/Neu-Ulm GbR verpflichtet sich dazu, die Ausgaben in einem angemessenen Rahmen zu halten. Ein möglicher Überschuss bei den Einnahmen kann auch zur Finanzierung der nächsten Kulturnacht verwendet werden.

Kriterien für die Höhe des Ausschüttungsbetrags

Die Höhe der Ausschüttung bemisst sich an der Höhe der Einnahmen der Kulturnacht. Wir geben bei der Anmeldung den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag für ihr Projekt an. Der Betrag ist aber nur eine Schätzung auf Grundlage der Bedingungen des Vorjahres, kann also nicht garantiert werden. Wir geben den tatsächlichen Wert eines Punktes nach Abrechnung aller Kassen bekannt.

Die Höhe der jeweiligen Ausschüttung bemisst sich nach einem Punktesystem an diesen Kriterien:

  • Wirken bei Ihrem Programmbeitrag Ulmer/Neu-Ulmer Kulturschaffende mit?
  • Wirkt eine Ulmer/Neu-Ulmer Kultureinrichtung mit oder eine Einrichtung, die ein ganzjähriges und regelmäßiges Kulturprogramm anbietet?
  • Wie lange ist die Öffnungszeit eigens zur Kulturnacht? (In dieser Zeit muss eine Einlasskontrolle stattfinden – besonders Cafés bitten wir, diesen Punkt zu beachten)
  • Enthält der Beitrag Live-Auftritte und wie lange ist die Dauer dieser Auftritte?


Was Sie tun müssen, damit wir Ihnen den Beitrag auszahlen können:


Sie müssen nach der Veranstaltung die ausgefüllte Rückseite Ihres Lieferscheins, die restlichen Eintrittsbändern und - sofern Live-Musik gespielt wurde (bei Musik von Tonträgern nicht nötig) - die ausgefüllte GEMA-Setlist-Tabelle bei der Kulturabteilung der Stadt Ulm einreichen. Wir stellen Ihnen dann eine Rechnung in Höhe Ihrer Eintrittseinnahmen, damit Sie uns diese überweisen können.
Liegt keine Abrechnung/Aufstellung der verkauften Bänder vor, wird die Menge der nicht zurückgebenenen Bänder in Rechnung gestellt.

Damit wir den Betrag zeitnah an alle Mitwirkenden ausschütten können, setzt die Kulturabteilung der Stadt Ulm einen Termin fest, an dem Ihre Abrechnung spätestens vorliegen muss. Sollten Veranstalterinnen und Veranstalter ohne Rücksprache erst später abrechnen, können sie bei der Ausschüttung nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie dazu die Angaben unter Termine und Fristen.