Die 25. Kulturnacht Ulm/neu-Ulm findet am 20. September 2025 statt. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Termine und Fristen zur Kulturnacht.
Anmeldebeginn:
am |
Samstag, 26. April 2025 |
Bewerbungsschluss und Redaktionsschluss für Ihre Texte und Bilder:
am |
Sonntg, 01. Juni 2025 |
Für die Einholung von evtl. benötigten Genehmigungen (z.B. Sondernutzung von öffentlichen Plätzen und Alkoholverkauf) sind Sie selbst zuständig. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung darum. Vgl. dazu unsere Hinweise bei Veranstalterpflichten.
Auch in diesem Jahr werden wir die Bänderausgabe und Abrechnung kontaktlos durchführen.
Versand Ihrer Eintrittsbänder und Veranstalterausweise:
Ab Mitte August werden die Eintrittsbänder mit Lieferschein, die Veranstalterausweise und die Informationsblätter verschickt.
Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt der Eintrittsbänder, indem Sie uns eine Kopie/Scan des unterschriebenen Lieferscheins bis spätestens Montag, 08. September 2025 zukommen lassen.
Abholung der Werbematerialien (Plakate und Programmhefte):
von: | Montag, 08. September 2025 | ||
bis: | Mittwoch, 17. September 2025 | ||
wo: | Kulturabteilung, Frauenstraße 19, Ulm, Erdgeschoss |
In diesem Zeitraum können Sie sich Ihre gewünschte Anzahl an Plakaten und Programmhefte im Erdgeschoss der Kulturabteilung abholen.
Voraussichtliche Lieferung der Veranstaltungsschilder:
von: | Donnerstag, 18. September 2025 | ||
bis: | Samstag, 20. September 2025 |
Hinweise zu den Veranstaltungsschildern finden Sie unter: Werbung
Sollte die Beschilderung an einer unpassenden Stelle aufgestellt werden, können Sie diese selbst an einen geeigneten Platz versetzen.
Einreichung der restlichen Eintrittsbänder mit Lieferschein und ggf. GEMA-Musikfolgebogen:
von: | Montag, 22. September 2025 | ||
bis: |
spätestens Donnerstag, 02. Oktober 2025, 12 Uhr |
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Postalisch oder per Einwurf in der Kulturabteilung |
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Bitte senden Sie uns Ihre nicht verkauften Eintrittsbänder mit dem Lieferschein zu. Überprüfen Sie bitte vorher die Übereinstimmung der Einnahmen mit der Zahl der restlichen Bänder, indem Sie die Rückseite des Lieferscheins ausfüllen.
Wichtig: Sollten Sie GEMA-pflichtige Live-Musik aufgeführt haben, so reichen Sie uns bitte die ausgefüllte Exceltabelle ein.
Wenn Musik von Tonträgern abgespielt wurde, muss dies bei der Anmeldung mit angegeben, aber kein Musikfolgebogen ausgefüllt und abgegeben werden.
Rechnungsstellung zur Einzahlung der Einnahmen durch Überweisung:
Nach Überprüfung Ihrer Angaben stellen wir Ihnen eine Rechnung in Höhe Ihrer Eintrittseinnahmen. So können Sie uns diese überweisen und der Abrechnungsvorgang ist abgeschlossen.
Bitte geben Sie uns telefonisch Bescheid, wenn Sie die vorgegebenen Fristen nicht einhalten können.
Sollten Sie Ihre restlichen Eintrittsbänder ohne Rücksprache erst nach dem 02. Oktober 2025 einreichen, ist eine Berücksichtigung bei der Ausschüttung nicht mehr möglich.
Voraussichtliche Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Veranstalter:
ab: | Montag, 24. November 2025 | ||
wer: | Kulturabteilung | ||
wie: |
Teilnehmende, welche von der Mehrwertsteuer befreit sind durch Überweisung |
Bitte beachten Sie: Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an einem Punktesystem
(vgl. Teilnahmebedingungen) und kann nicht garantiert werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist die fristgerechte Einreichung der restlichen Eintrittsbänder aller Teilnehmenden.
Termine und Fristen für die Kulturnacht 2025 zum Herunterladen.